Besondere Diplomverordnung


Besondere Diplomverordnung
Sonderdiplom in der Ausbildung
* Artikel 52: Erstens: Mit diesem Diplom sollen weiterführende und vertiefende Studien in Pädagogik und Psychologie angeboten und der Studierende für die Zulassung zum Master-Abschluss in der Ausbildung qualifiziert werden. In diesem Diplom beginnt der Student, sich auf eine der Bildungsdisziplinen zu spezialisieren: Pädagogik, Vergleichende Erziehung und Bildungsmanagement, Lehrplan und Methodik, Pädagogische Psychologie und Psychische Gesundheit
Bedingungen für die Aufnahme in ein besonderes Diplom in der Ausbildung
1 - Er muss über ein allgemeines Bildungsdiplom oder ein berufliches Bildungsdiplom einer ägyptischen Universität oder einen gleichwertigen Abschluss eines anderen an der Universität anerkannten wissenschaftlichen Instituts verfügen. In allen Fällen sollte seine allgemeine Beurteilung in der ersten Universitätsnote und im allgemeinen Diplom oder im Beruf nicht weniger als gut sein.
2 - Beantragung der Registrierung für das College im August eines jeden Jahres und kann dann ohne Genehmigung des College Council nicht innerhalb der vom Universitätsrat festgelegten Grenzen erfolgen